Die Krankenkassen übernehmen bei Vorliegen einer psychischen Störung nach dem IC10/ ICD 11 einen Teil der Kosten der Psychotherapie-Sitzungen.
Dafür benötigen Sie einen schriftlicher Nachweis, dass eine ärztliche Untersuchung durchgeführt wurde. Diese Bestätigung kann von Vertrags- oder Wahlärzt:innen ausgestellt werden und können sie HIER herrunterladen.
Überblick über die Höhe der Zuschüsse für eine Einzelsitzung bei den diversen Krankenkassen:
- ÖGK (vormals GKK) € 33,70
- BVAEB (vormals BVA- u. VAEB-Versicherte) € 46,60
- SVS (vormals SVA- u. SVB-Versicherte) € 45,00
Sie können die Therapiekosten bei Ihrem Lohnsteuerausgleich absetzen und private Zusatzversicherungen übernehmen meist einen Teil der Therapiekosten.